Sa. Nov 23rd, 2024
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Zwangsversteigerungen in Frankenthal

Seit dem 01.01.2023 gibt es in Frankenthal, Rheinland-Pfalz, eine zentrale Anlaufstelle für Zwangsversteigerungen: die Internetplattform „zvg-portal.de“. Interessierte finden dort alle relevanten Informationen zu anstehenden Versteigerungen, einschließlich Verkehrswert, Objektbeschreibung und Terminangaben.

Vorbereitung und Verkehrswertfestsetzung

Vor jeder Zwangsversteigerung in Frankenthal setzt das Amtsgericht den Verkehrswert des Objekts fest. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erstellt das Gutachten, auf dem die Festsetzung basiert. Interessenten können das Gutachten während der Geschäftszeiten im Gericht einsehen, jedoch weder kopieren noch mitnehmen.

Besichtigung des Objekts

Interessenten organisieren die Besichtigung der Versteigerungsobjekte in Frankenthal eigenständig. Sie müssen den aktuellen Eigentümer oder Mieter kontaktieren. Ein gesetzliches Recht auf Besichtigung besteht nicht, sodass es im Ermessen des Eigentümers oder Mieters liegt.

Informationsquellen

Neben der Online-Plattform „zvg-portal.de“ sehen Interessierte die Versteigerungstermine auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Frankenthal sowie an den amtlichen Bekanntmachungsstellen der Stadt. Rechtspfleger veröffentlichen die Termine oft auch in regionalen Zeitungen wie der Rheinpfalz oder der Allgemeinen Zeitung.

Teilnahme an der Versteigerung

Interessenten müssen sich während des Termins durch geeignete Dokumente ausweisen und eine Sicherheitsleistung erbringen. Diese beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes und lässt sich bar, per Bundesbankscheck oder Überweisung leisten.

Nach der Zuschlagserteilung

Nach der erfolgreichen Zuschlagserteilung fallen weitere Kosten an. Dazu gehören Gerichtskosten für die Zuschlagserteilung, die Eintragung ins Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer. Der Ersteher muss das Meistgebot abzüglich der Sicherheitsleistung verzinsen und bis zum festgelegten Verteilungstermin vollständig begleichen. Die genauen Details zur Zahlung und Verzinsung teilt das Gericht dem Ersteher nach dem Zuschlag mit.

Wichtige Hinweise

Interessenten sollten beachten, dass bei Zwangsversteigerungen in Frankenthal keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Es gibt somit keine Garantie bezüglich des tatsächlichen oder rechtlichen Zustands des Objekts.

Für weitere Informationen und eine gezielte Suche nach Versteigerungsobjekten empfiehlt sich ein Besuch der Webseite www.zvg-portal.de. Dort finden Interessierte eine umfassende Liste aller Zwangsversteigerungstermine in Frankenthal sowie detaillierte Angaben zu den einzelnen Objekten.